Überarbeitung der BauPVO (EU) 305/2011
Die Highlights zum Entwurf der neuen Bauprodukteverordnung
Die Highlights zum Entwurf der neuen Bauprodukteverordnung
Europäische Richtlinien und Verordnungen regeln den freien Warenverkehr innerhalb der europäischen Handelsgemeinschaft. Die meisten dieser Richtlinien und Verordnungen sehen eine CE‑Kennzeichnung der Produkte durch den Hersteller (Inverkehrbringer) vor. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass die Anforderungen der Richtlinie erfüllt wurden.
Richtlinien passen sich immer wieder dem Stand der Technik an. So ist aktuell die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der Überarbeitung zu einer "Maschinenverordnung". Ebenso wird die Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 neu überarbeitet. Auf der Seite Bauprodukte – Überarbeitung der EU-Vorschriften (europa.eu) können zurzeit Rückmeldungen zum Vorschlag zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung eingereicht werden. Hier finden Sie den vollständigen Text von Martin Tillmann zu den Highlights, die für die tekom-Mitglieder relevant sind.